Hier findet ihr News zu unseren LanZe-Veranstaltungen, Aufrufe für die gesamte Szene und Wissenswertes aus der Geschäftsstelle und vom Vorstand.
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Kleinunternehmerregelung ab 2025
Für 2025 soll die Umsatzgrenze im Rahmen der Kleinunternehmer*innenregelung von aktuell 22.000,00 EUR pro Jahr auf 25.000,00 EUR angehoben werden.
Vollständigen Text lesen Weniger anzeigenDanke an die Kolleg*innen des Netzwerks produktionsbande, die uns bereits jetzt auf anstehende Änderungen in der Kleinunternehmerregelung aufmerksam gemacht haben, die sie recherchiert und aus Beiträgen unten genannter Quellen zusammengefasst haben: Für 2025 soll die Umsatzgrenze im Rahmen der Kleinunternehmer*innenregelung von aktuell 22.000,00 EUR pro Jahr auf 25.000,00 EUR angehoben werden.
Bisher ist der Rechtsrahmen so gestaltet, dass als Kleinunternehmer*innen Personen gelten, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr einen Betrag von 22.000,00 EUR nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von 50.000,00 EUR nicht überschreiten.
Ab 2025 soll die Umsatzgrenze auf 25.000,00 EUR für das vergangene und die Umsatzgrenze für das laufende Jahr auf 100.000,00 EUR angehoben werden.
Für unser Feld und unsere Arbeitsrealitäten sind das positive Neuigkeiten. Nur der Vollständigkeit und Transparenz halber (und natürlich in der Hoffnung, dass eure Einkommenssituation gut aussieht): Für Kleinunternehmer*innen (das können ja in bestimmten Fällen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch GbRs oder Vereine sein) gilt dann ab 2025 auch, dass sie bei Überschreiten des Schwellenwerts von dann 100.000,00 EUR sofort aus der Kleinunternehmer*innenregelung fallen und nicht erst im Folgekalenderjahr. „Die bis dahin ausgeführten Umsätze bleiben aber umsatzsteuerfrei. Es kann damit unterjährig zu einer Änderung der Besteuerungsform kommen, was eine fortlaufende Überwachung des Gesamtumsatzes erfordert."
Quellen:
deutsche Industrie- und Handelskammer | Hinweise zum Jahressteuergesetz 2024
steuerfabi | 1 minute steuern: instagram
haufe | kleinunternehmer / 2 Voraussetzungen
Themenförderungen, -ausschreibungen
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In Zeiten zunehmender Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Um die Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das antragsoffene Modellprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“ zur Verfügung. Es ermöglicht engagierten Kulturakteuren in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, sich neue Partner zu suchen, wie etwa Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. Mit ihnen sollen sie in künstlerischen Projekten dauerhaft zusammenarbeiten. Begleitet wird das Programm von Beratungsangeboten, Akademien und einem bundesweiten Abschlussfestival sowie Veranstaltungen zur europaweiten Vernetzung. Das Programm wird gemeinsam ausgerichtet von der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, in Kooperation mit der European Cultural Foundation.
Die Tanztriennale ist der neue „Kulturelle Leuchtturm“ der Kulturstiftung des Bundes für die Sparte Tanz. Als Austragungsort wählte der Stiftungsrat nun die Freie und Hansestadt Hamburg aus. In einem hervorragenden Bewerberfeld setzte sich in der öffentlichen Ausschreibung Hamburg durch mit dem Ansatz, die ästhetischen Grenzen des Tanzes zu erweitern: Hip-Hop- und Black-Dance-Communities werden ebenso Teil der Tanztriennale wie Museen, zeitgenössische Ausstellungsorte und wissenschaftliche Einrichtungen. In der Hamburger Tanzszene mit internationaler Strahlkraft wird sie breit verankert sein, ihre dezentrale Ausrichtung stärkt zugleich die Freie Szene über die Grenzen des Bundeslandes hinaus. Die Tanztriennale wird neue Ausbildungsstrukturen erproben, Akzente für einen anderen Umgang mit Diversität und Inklusion setzen und einen Zusammenhang herstellen zwischen künstlerischer Praxis und Forschung in Medizin und Gesundheit. Für die künstlerische Leitung der ersten Ausgabe 2026 wird derzeit eine Persönlichkeit oder ein Team gesucht, Bewerbungsschluss ist der 31. August 2024.
In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen. Mit ihrem antragsoffenen Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Für den Fonds stehen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Auch Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ (AT) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden. In den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten. Das Programm umfasst auch Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten. Für diese Orientierungsphase steht ein Gesamtbudget in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.
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Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus fortlaufend und überjährig Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens mit bis zu 90 Prozent der Projektsumme und ruft zur Antragstellung auf.
Details hier.
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Die Toepfer Stiftung unterstützt mit "small change for Europe" kurzfristig Projekte, die sich politisch, künstlerisch und gesellschaftlich mit Europa auseinandersetzten. Die Förderung beträgt bis zu 5.000€. Ebenfalls können Räume zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Details hier.
Konferenzen, Weiterbildungen für alle Akteure
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Das Angebot des Bundesverband Soziokultur richtet sich an Mitarbeiter*innen von soziokulturellen Zentren, die mit der (technischen) Durchführung von Veranstaltungen vertraut sind, sowie an Mitarbeiter*innen in der Verwaltung und Leitung. Die Kosten betragen 240 Euro für Mitglieder und 450 Euro für externe Teilnehmer*innen. Eine Anmeldung ist bis zum 1. Oktober 2024 möglich.
In Bonn
Details hier.
Im Blick behalten
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Viele Kolleg*innen, Verbände, Einrichtungen und öffentliche Medien nutzen derzeit Podcasts, um tiefere Einblicke und eine alltagsnähere Erzählung in spezielle Themen zu bringen. Nicht nur der VERBUND MITTE:OST spricht mit Kolleg*innen über Aspekte des freiberuflichen künstlerischen Schaffens, auch andere Podcasts spiegeln die Vielheit der darstellenden Künste. Hier ein paar Empfehlungen, wenn es darum geht von Kolleg*innen zu lernen oder auch als Vermittlungsinstrument und Sprachorgan in die Strukturen von Politik und Verwaltung.
Blackbox - der Theaterpodcast für die Freie Szene Mitte:Ost
Voices of Dance - Dachverband Tanz
spielmitte podcast - klein trifft groß
KuPoGe - Podcasts der Kulturpolitischen Gesellschaft
GuckKlub Podcast - Volksbühne am Kaulenberg
Aufgetischt! - Der Freie Szene Podcast
EUCREA - Podcast zu Kultur und Inklusion
Der Theaterpodcast - Debatten rund um das Theater und seine Macher*innen
abgespielt - Theater in Zeiten von Corona
Brotlose Kunst - Einblicke in Aspekte von künstl. Selbstständigkeit bzw. profess. Arbeiten im Feld Theater
Thalia Theater Podcast - Diskurs
Euripides, Eumenides: A Theatre History Podcast
#AUFgenommen - Themen und Debatten im Arbeitsfeld der Theaterarbeit
Postskriptum u.a. - und andere Podcastreihen der Hamburger Hochschule für Medien und Theater, u.a. noch das Chtuluzän
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Der Bundestag berät am 20.09.2023 den geplanten Haushalt des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Der Entwurf zeigt eine geplante Kürzung um ein Fünftel. Die Folgen dieser Entscheidung werden an die Substanz der Angebote für Kinder und Jugendliche gehen. Die absehbaren Einschnitte reichen von einem verminderten Zugang zu Sport, Bildung und Jugendverbänden bis hin zu der Schließung von sicheren Freiräumen, Jugendeinrichtungen und von vielfältigen Orten der Partizipation, Neugier und Freude.
Der Initiator*innenkreis (u.a. Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen und Deutscher Bundesjugendring) ruft auf zur Teilnahme an der Demonstration in Berlin, Beginn: 10:30 Uhr am Berliner Hauptbahnhof. Weitere Details hier.
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Seit der Förderreform sind die ersten drei Erprobungsjahre vergangen. Derzeit evaluieren LanZe, Staatskanzlei und Landesverwaltungsamt die Wirksamkeit der Reform. Wir erarbeiten dazu Empfehlungen für Nachjustierung und Weiterentwicklung. Eine davon lautet: die Jury in einem Beteiligungsverfahren zu besetzen. Dazu haben wir den vom Vorstand diskutierten Prozess auf unserer Homepage veröffentlicht und freuen uns auf eure Vorschläge: kennt ihr Kolleg*innen aus der Freien Szene, aus Forschung, aus Netzwerken oder Medien, die einen guten Blick für künstlerische Vorhaben in der Planungsphase haben, Konzepte und Kostenpläne nachvollziehen und diskutieren können. Oder seid ihr mit der aktuellen Besetzung so zufrieden, dass ihr euch für eine Verstetigung aussprechen wollt? Dann gebt uns Hinweise auf Personen, ihren Kontext und Kontaktdaten, damit wir sie in die Diskussion um die "Shortlist" nehmen können.
Hier wesentliche Information zu den Rahmenbedingungen der Juryarbeit.
- Amtszeit: 3 Jahre (01/2024 -12/2026)
- Sitzungsanzahl: pro Jahr max. 5 Tage à max. 6 Stunden (je nach Antragslage) für 3 verschiedene Förderinstrumente (Einstiegsförderung, Projektförderung, Basisförderung); je 1 Beratungsrunde pro Jahr findet in Präsenz, eine weitere digital
- Arbeitsaufwand: tiefe Antragskenntnis (Lesen, nach Einzelkriterien bewerten, in Sitzung mit Jurykolleg*innen diskutieren können)
- Aufwandsentschädigung: 1.000€ brutto je Jahr; damit sind alle Aufwendungen abgegolten
Weitere Informationen zur aktuellen Besetzung, zu den Arbeitsgrundlagen der Jury sowie zum Auswahl- und Vorschlagsprozess finden sich hier.
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Das Bundesförderprogramm ALLER.LAND kommt auch nach Sachsen-Anhalt und wird hier in 6 Regionen erste Entwicklungsprozesse über 1,5 Jahre anstoßen, in ausgewählten Regionen darüber hinaus noch bis 2030 an Demokratie-, Bildungs-, Kultur- und Netzwerkförderung arbeiten. Gesucht werden dafür lokal/regional angesiedelte PROZESSBEGLEITER*INNEN. Man könnte auch sagen Projektdramaturg*innen.
Das Projektbüro des Programms wird zeitnah eine Ausschreibung veröffentlichen (wir werden darauf hinweisen), die nach solchen Moderator*innen für die regionalen Projekte sucht.
Wir bei LanZe glauben, dass dieses Bundesförderprogramm eine Chance sein kann, dieses Berufsprofil in Sachsen-Anhalt zu fördern. Selbstständige bei Berufsstart direkt mit Aufträgen zu versorgen (die Projektträger sind verpflichtet, Prozessbegleitende einzubinden) und zugleich Know-How für die Region aufzubauen und mindestens mittelfristig in der Region zu halten.
Wer also Lust hat auf dieses Berufsprofil, melde sich gern bei LanZe (wir begleiten Aller.Land und gehen aktiv auf Gemeinden und Landkreise zu, um Vernetzung herzustellen) – oder erwägen eigene Schritte.
Da die Ausschreibung des Projektbüros wahrscheinlich beinhalten wird, dass eine Moderationsausbildung erwartet wird, hier direkt ein Tipp für eine zeitnahe Weiterbildung:
das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) führt eine Qualifizierungsreihe zur Moderation von Gruppen und dem Gestalten und Steuern von Bildungsprozessen für Moderator_innen, Trainer_innen und Tätige im Projekt- und Bildungsbereich durch. Bewerbungsfrist ist der 27.07.2023, hier die Details. Wer schnell handelt, könnte sich noch vor Vertragsabschluss eine Weiterbildungsförderung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt akquirieren.