Schritt-für-Schritt-Anleitung
für die Beantragung eines Stipendiums im Rahmen des Förderprogramms „Kultur ans Netz“
Wer persönlichen Beratungsbedarf hat, meldet sich bitte bei Christiane Böhm (Telefon: 0391/886859 2, E-Mail: christiane.boehm@lanze-lsa.de).
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Grundsicherung
Die Förderung durch das Arbeitsstipendium wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Es ist kein Einkommen, welches der Sicherung des Lebensunterhaltes dient, sondern eine projektbezogene Förderung, welche dem Unternehmen projektbezogen auf Antrag gewährt wird. Insofern erfolgt keine Anrechnung auf Leistungen/Stützungen nach dem SGB II (Grundsicherung), dennoch sind diese Einnahmen steuerbar.Steuerliche Behandlung
Das Stipendium wird grundsätzlich erstmal als steuerpflichtiges Einkommen definiert. Eine Ausnahme kann darstellen: wer ein Stipendium im Fördergegenstand "Professionalisierung" durch die Teilnahme an Fortbildungen beantragt, kann sein Stipendium als steuerfreies vom Finanzamt anerkennen lassen, sollte sich dabei - im Streitfall - auf jeden Fall auf die Rechtsgrundlage §44 Nr. 3 EStG beziehen.Antragstellung
Alle, die schon in 2020 und/oder 2021 einen Antrag gestellt haben, können ihren Nutzernamen und ihr Passwort wiederverwenden, aber sie müssen einen neuen Antrag wählen (nicht in den alten reinschreiben und auch nicht nur das was sich ändert, umschreiben). -
Wer schon 2020 und/oder 2021 einen Antrag gestellt hat, kann sich einfach hier über das Login mit den damaligen Zugangsdaten anmelden. Wichtig ist, dass anschließend aber dennoch ein neuer Antrag gestellt wird über den roten Button "neuen Antrag stellen +" oben. Abbildung 1b. Wer seine kompletten Logindaten und nicht nur das Passwort vergessen hat, kann bei der IB unter Beratungshotline 0800 56 007 57nachfragen.
Alle Erstantragstellenden müssen hier über die Registrierung gehen. Abbildung 1a
Die Registrierung wird mit der Angabe eines Nutzernamens und eines Passworts abgeschlossen. Das ermöglicht, dass der Antrag nach und nach ausgefüllt werden kann, da der interne Bereich jeweils die eingetragenen Daten speichert, selbst wenn das Verfahren noch nicht ganz abgeschlossen ist.
ACHTUNG! Die Mailadresse unbedingt auf Richtigkeit prüfen – nach der Registrierung wird ein Bestätigungslink an die Mailadresse geschickt und erst dann kann der Antrag ausgefüllt werden.Nach Login bzw. Registrierung kommt die Produktauswahl. In der Produktauswahl muss „Kultur ans Netz“ ausgewählt werden.
Abbildung 2Nach der Registrierung/Login kommt die Frage, ob man bereits Darlehen oder Zuschüsse bei der IB beantragt hat. Alle, die in 2020 und/oder 2021 einen Kultur ans Netz Antrag gestellt haben, müssen hier "Ja" anklicken und dann die Nummer des damaligen Antrags (die Nummer, die mit ZS anfängt) dort eingeben.
Abbildung 3
Auch wer derzeit Grundsicherung bezieht, sollte in jedem Fall einen Antrag bei „Kultur ans Netz“ stellen. Die Förderung sollte nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, da es sich nicht um ein Einkommen, sondern eine mit Rechtsgrundlage versehene Förderung für eine künstlerische Umsetzung handelt. Wer hier doch auf Widerstand stößt, meldet sich bitte bei LanZe.Anschließend werden Personen- und Kontaktdaten von den Antragstellenden abgefragt. Abbildung 4
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Nach Bestätigung der Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail, erfordert das Antragssystem berufsbezogene Angaben. Hier sind Rechtsform und Branche schon voreingetragen. Abbildung 5a.
Darauffolgend wird eine Konkretisierung über die Berufsgruppe erbeten Abbildung 5b:-
Tänzer*in
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Schauspieler*in
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Librettist*in
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Sängerdarsteller*in
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Kabarettist*in
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Puppen-, Marionetten- und Figurenspieler*in
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Clown*in
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Regisseur*in
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Choreograf*in
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Dramaturg*in
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Bühnen-, Szenen-, Kostümbildner*in
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künstlerisch-technische Mitarbeiter*in
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Ausbilder*in Darstellende Künste
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Theaterpädagog*in
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angewandte Kunst
Des Weiteren sind die Angaben zur Steuer-ID, wenn eine Mitgliedschaft besteht, die Mitgliedsnummer in der Künstlersozialkasse (KSK) und das Geburtsdatum erforderlich. Auch wer nicht Mitglied in der KSK ist, kann einen Antrag stellen, muss aber in seiner Vita die Künstlerische Tätigkeit ausführlicher darstellen.
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Nun folgen die Angaben zum Vorhaben (in Kurzversion): Titel, Beginn, Dauer, wirtschaftliche Verwertung.
Abbildung 6a Abbildung 6b Abbildung 6c
Der Projektzeitraum kann frei gewählt werden – sollte aber nicht in der Vergangenheit liegen! Ab dem Moment der erfolgreichen Antragstellung kann mit dem Projekt begonnen werden – ein „Vorzeitiger Maßnahmebeginn“ ist nicht notwendig. Daher kann als Beginn auch durchaus derselbe Tag der Antragstellung angegeben werden. Die Richtlinie selbst ist bis Ende 2023 in Kraft. Daher kann durchaus auch das Projekt erst später begonnen werden. Der Beginn sollte jedoch so gewählt werden, dass Vorhaben, für das das Stipendium beantragt wird, spätestens am 30.11.2023 beendet ist. Der Projektzeitraum muss so gewählt werden, dass der Verwendungsnachweis, welcher spätestens 4 Wochen nach Projektende einzureichen ist, bis 31.12.2023 eingegangen ist. Laut Auskunft durch die IB kann mit dem Vorhaben bis 01.05.2023 begonnen werden, ohne dass eine extra Erklärung nötig ist. Sollte mit dem Vorhaben erst nach dem 01.05.2023 begonnen werden, braucht es eine kurze (3-5 Sätze) Erläuterung, warum der Beginn später erfolgt. Diese Erläuterung kommt mit in das untere 1.000 Zeichen Feld „Vorhabensbeschreibung“, in dem auch die Erläuterung zu den finanziellen Einbußen kommen.Nach dem Projektbeginn ist ein Vorhabenstitel zu nennen. Dies kann auch ein Arbeitstitel sein. Hier bitte keine projektbeschreibenden Angaben hinzufügen, längere Untertitel o.ä. hinzufügen.
Anschließend muss das 1.000 Zeichenfeld „Vorhabensbeschreibung“ ausgefüllt werden. Hier ist die Feldbezeichnung etwas irreführend. Hier bitte keine Beschreibung des Vorhabens einfügen, sondern kurz die finanziellen Einbußen aufgrund von Corona erläutern. Es reichen hier 3-5 Sätze völlig aus, die die Jahre 2021 und 2022 zusammenbetrachten. Ein finanzieller Nachweis ist nicht erforderlich. Es wird nach einer kurzen Beschreibung der in 2021 und 2022 anhaltenden Planungsunsicher, Absagen, Ausfällen, Verschiebungen und insbesondere auch dem Rückgang, Wegbleiben des Publikums gefragt. Ebenso wäre hier auch die Erläuterung zu einem späteren Beginn als dem 01.05.2023 einzutragen.
Anschließend muss die Dauer des Projekts ausgewählt werden. Monatlich 2.000,- € ist ein Festbetrag, der nach erfolgreicher Prüfung und positivem Bescheid direkt auf das Konto überwiesen wird.
Weiter geht es mit der Frage zu Kleinbeihilfen. Hier wird der nachgefragt, ob für dieses beantragte Vorhaben noch weitere Mittel bei anderen Stellen beantragt wurden. In der Regel sollte dies nicht der Fall sein, und kann dann mit einem Nein beantwortet werden.
Die Zweite Frage „Ich werde die erarbeiteten Ergebnisse nicht unmittelbar wirtschaftlich verwerten“ hat eine etwas verwirrende Formulierung. Hier wird danach gefragt, ob ihr schon vor der Umsetzung des Vorhabens plant, das Ergebnis eures Vorhabens genauso wie es entstanden ist und direkt nach Fertigstellung zu verkaufen, quasi eine Art Auftragsarbeit. Wenn ihr das nicht plant, dann müsst ihr hier „JA“ anklicken und es sollte keine dritte Frage auftauchen. Auch wenn ihr eine Inszenierung/Präsentation oder ähnliches erarbeitet, die ihr natürlich irgendwann auch mal vor zahlendem Publikum aufführen wollt, müsst ihr hier ein ja anklicken, wenn ihr bis dato weder konkrete Aufführungsdaten noch Orte etc. habt. Solltet ihr jedoch zum Beispiel ein Hörbuch schon mit der Intension des gleich anschließenden Verkaufs produzieren (in Abgrenzung zu: Ihr wollt euch mit dem Thema/der Geschichte beschäftigen und das Hörbuch ist das Format eurer Wahl, aber der Verkauf ist nicht direktes Ziel der Umsetzung) dann müsst ihr hier das „NEIN“ auswählen und gelangt zur dritten Frage, die nach der überregionalen Auswirkung eines Verkaufs fragt. Nur wer auch diese Frage mit einem Ja beantwortet muss am Ende auch die deminimis-Erklärung unterzeichnen und wieder mit hochladen. Auch das ist nicht dramatisch.
Hintergrund: Wer von der EU (direkt aus EU-Fördertöpfen oder indirekt durch andere öffentliche (z.B. kommunale oder landesseitige Förderung) Geld für künstlerische Arbeit bekommt, muss nachweisen, dass die Zuwendungen nicht „wettbewerbsverzerrend“ wirken. Die EU sagt, dass eine Verzerrung des Wettbewerbs vorliegt ab einer erhaltenen Gesamtsumme über 200.000€ in 3 Jahren. Voraussetzung dafür ist aber, dass die jeweiligen Förderungen auch selbst „deminimis“-Förderungen waren – dies muss man direkt und konkret bei Erhalt des Zuwendungsbescheids bestätigen. Wer also nicht direkt EU-Gelder bekommen hat oder eine solche Erklärung jemals unterzeichnet hat, kann bei der deminimis-Erklärung ohne Sorge angeben, keine relevanten Förderungen erhalten zu haben und ist damit auch nicht interessant. Selbst wenn in 3 Jahren mehr als 200.000€ zusammenkamen, dann ist das immer noch kein Ausschlusskriterium, sondern löst lediglich beim Land die Notwendigkeit zu einem anderen Bearbeitungsverfahren aus.Wer sich bei diesen zwei/drei Fragen unsicher ist, kann sich gern jederzeit an uns wenden oder auch bei der Beratungshotline der IB anrufen.
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Im vorletzten Schritt sind Angaben zu den Bankdaten zu machen. Abbildung 7
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Noch bevor die Antragsunterlagen eingereicht werden können, folgen einige Erklärungen. Abbildung 8
Die nun folgenden Erklärungen sind die Einwilligung in die Rechtsgrundlagen der Förderung. Dass die AnBest-P (und ihre Ausnahmen) Anwendung finden. Dass nicht betrogen werden darf, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, dass der Antragsteller professionell selbstständig und nicht in Ausbildung ist, etc.
Achtung: es wird auch versichert, dass etwaige Folgekosten aus dem Projekt selbst getragen werden. Schon allein deshalb empfiehlt es sich, keine abgeschlossene Produktion zu erarbeiten. Dann können wahrscheinlich keine Mittel mehr für Sachkosten der Aufführungen beantragt werden. Außerdem wird die Einwilligung in die Datenverarbeitung erfragt.
Achtung: Wer den Werbemaßnahmen nicht zustimmen will, wählt einfach keinen Kontaktweg aus. Damit wird dann automatisch den Werbemaßnahmen nicht zugestimmt.
Die beiden unteren Checkboxen hingegen sind wieder wichtig, damit die IB die Daten verarbeiten und weitergeben darf. Mitunter wird LanZe eingebunden, wenn sich das vorhaben nicht eindeutig erschließt. Damit die IB dies darf, braucht es die Einwilligung. -
Nachdem Registrierung, berufliche Grunddaten und Erklärungen abgeschlossen wurden, dürfen dann auch die tatsächlichen Antragsunterlagen hochgeladen werden. Erst hier wird es also konkret für die Vorhaben. Abbildung 9
In den jeweiligen Unterlagen wird die künstlerische Vita erfragt, um die professionelle Selbstständigkeit nachweisbar zu machen. Hier müssen also nicht alle beruflichen Stationen eingegeben werden – ebenso wenig bei den künstlerischen Leistungen. Es ist völlig ausreichend stichwortartig die wesentlichsten Stationen der letzten Jahre darzustellen – es ist keine vollständige Gesamtübersicht notwendig.
In der Beschreibung des Vorhabens ist auch Kürze in Ordnung. Von den Antragstellenden werden keine umfassenden Projekte oder Inszenierungen erwartet. Wesentlich ist aber, dass nachvollziehbar wird, inwiefern das Vorhaben im direkten Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der künstlerischen Tätigkeit steht. Es empfiehlt sich, basale Aufgaben der inhaltlichen, künstlerischen Selbstständigkeit als Projekt zu beschreiben und zu beantragen, denn besondere, experimentelle Projekte. Es ist völlig ok, wenn ihr euch jetzt Zeit nehmt für Aspekte und to dos eurer Selbstständigkeit, die ihr sowieso angehen würdet. Achtet nur darauf, dass sie als Projekte abgeschlossen beschreibbar sind.
Denkbar wäre z.B. die Erarbeitung einer Stückfassung oder einer umfassenden künstlerischen Konzeption für ein Folgeprojekt. Auch „Üben“ kann als abschließbares Projekt beschrieben werden, z.B. wenn im Bereich Sprechtheater besondere Aufmerksamkeit auf das Training der Sprache gelegt werden soll – oder im Bereich des Tanztheaters besondere choreografische Vorarbeiten notwendig werden oder künstlerische Figuren und Ensemblearbeit geprobt und für Folgearbeiten untersucht werden sollen. Neben finanziellen Einbußen ist das Ausbleiben des Publikums für viele von euch eine weitere Pandemie-Folge. Projekte/Konzepte/ Untersuchungen zur Publikumsrückgewinnung sind also auch denkbar.
Folgende Unterlagen müsst ihr unterladen und ausgefüllt/bearbeitet auch wieder hochladen:
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Antragsformular für Ihre Unterschrift
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Erklärung zur Datenverarbeitung
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Mustervorlage Künstlerische Vita
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Mustervorlage Kurzkonzept
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Personalausweiskopie, beide Seiten (hier gibt es keine Vorlage, deshalb nur hochladen)
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Erklärung Auftragsvergabe – hier steht zwar, dass es keine Pflicht ist, aber ihr müsst dies dennoch unterschrieben und hochladen. Mit der Erklärung unterschreibt ihr, dass ihr wisst, wie ihr bei Weiterleitung der Gelder aus dem Stipendium in Form von Arbeitsaufträgen vorgehen müsst. Das meint, wenn ihr von eurem Stipendiumsgeld, etwas kauft oder jemanden mit etwas beauftragt, dann müsst ihr aber eine Summe von 5.000,- € (je Auftrag/Kauf, nicht für mehrere zusammen) drei Vergleichsangebote einholen (kann auch Internetrecherche sein). Mit der Erklärung unterschreibt ihr nur, dass ihr wisst, dass ihr das tun müsstet, wenn es denn so wäre. Hier braucht es nur eine (eure) Unterschrift.
Die nachfolgenden drei sind erst nach dem Ende eures Vorhabens fällig:
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Sachbericht zum Verwendungsnachweis
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Verwendungsnachweis
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Und bei Vergabe von Aufträgen die Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen
Die De-minimis Erklärung muss nur hochgeladen werden, wenn ihr bei den Fragen zu wirtschaftlichen Verwertung entsprechend geantwortet habt (siehe unsere Erläuterung im Punkt „Angaben zum Vorhaben“).
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Hier geht es direkt zur Übersichtsseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, auf dem ihr euch registrieren oder anmelden könnt, Ansprechpersonen findet und von der IB bereitgestellte Unterlagen.
Eine Vorstellung der Jurykolleg*innen für die darstellenden Künste folgt in Kürze.